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Feststellungsprüfung (FSP)
für ausländische Studierende
Die folgenden Informationen gelten für Studierende am Studienkolleg (= interne Studierende). Externe Teilnehmer(innen) legen alle Prüfungen (Deutsch + andere Fächer) an einem Prüfungstermin innerhalb von zwei Wochen ab. Das 4. und 5. Fach sind dann mündliche Prüfungsfächer.

1. Feststellungsprüfung im Fach Deutsch (DSH, 1. Semester)
Seit Sommersemester 2000 steht im ersten Semester des Studienkollegs der Deutschunterricht im Vordergrund (20 Wochenstd. Deutsch + ca. 10 Stunden Fachunterricht), während das zweite Semester der Vorbereitung der FSP in den anderen Fächern dient (s. Kursangebot).
Die Feststellungsprüfung im Fach Deutsch (1. Fach für alle Schwerpunktkurse) wird am Ende des 1. Semesters nach DSH-Modus abgelegt (mit Ausnahme des Leseverstehens für alle Schwerpunktkurse gleich und gemeinsam mit der Oberstufe des KSK).

2. Andere Fächer (2. Semester)
In den anderen Fächern der Schwerpunktkurse (G, M, S, T, W, siehe Kursangebot) finden am Ende des 2. Semesters folgende Prüfungen statt:

Im Schwerpunktkurs G:
2. Fach (schriftlich): Geschichte
3. Fach (schriftlich): wahlweise Deutsche Literatur oder Fachverbindung Geographie/Sozialkunde
4. Fach (Semesternote): Das unter 3. nicht gewählte schriftliche Prüfungsfach ist in jedem Fall Gegenstand der mündlichen Prüfung.

Im Schwerpunktkurs M:
2. Fach (schriftlich): wahlweise Biologie oder Chemie
3. Fach (schriftlich): wahlweise Mathematik oder Physik
4. und 5. Fach
(Semesternote):
Die unter 2. und 3. nicht gewählten schriftlichen Prüfungsfächer sind in jedem Fall Gegenstand der mündlichen Prüfung.

Im Schwerpunktkurs S:
2. Fach (schriftlich): Englisch oder auf Antrag eine andere Fremdsprache, die nicht Muttersprache ist und vom Prüfungsvorsitzenden vor Antritt der Prüfung genehmigt werden muss.
3. Fach (schriftlich): je nach Studienfach (Zulassung)
wahlweise Geschichte oder Fachverbindung Geographie/Sozialkunde bzw. wahlweise Geschichte oder Mathematik
4. Fach (Semesternote): Das unter 3. nicht gewählte schriftliche Prüfungsfach ist in jedem Fall Gegenstand der mündlichen Prüfung.

Im Schwerpunktkurs T:
2. Fach (schriftlich): Mathematik
3. Fach (schriftlich): je nach Studienfach (Zulassung)
wahlweise Physik oder Chemie bzw. wahlweise Physik oder Informatik
4. Fach (Semesternote): Das unter 3. nicht gewählte schriftliche Prüfungsfach ist in jedem Fall Gegenstand der mündlichen Prüfung.

Im Schwerpunktkurs W:
2. Fach (schriftlich): Mathematik
3. Fach (schriftlich): Volkswirtschaftslehre
4. Fach (Semesternote): Fachverbindung Geschichte/Geographie/Sozialkunde
5. Fach (Semesternote): Englisch

3. Prüfungsanforderungen
Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern richten sich nach den Stoffplänen des Unterrichts am Studienkolleg. Externen Prüflingen wird empfohlen, sich rechtzeitig beim Studienkolleg zu informieren welche Teile des Plans Gegenstand der jeweiligen Prüfung sind.
 

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